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Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 3 von 5
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Entspannung der Lage hinsichtlich der Trockenheit geführt. Die Böden weisen wieder eine höhere Feuchtigkeit - wenn auch auf tiefem Niveau - auf. Per 16. September 2026 um 12 Uhr gilt aus diesem Grund die Waldbrand-Gefahrenstufe 3. Das bedingte Feuerverbot im Wald und am Waldrand ist aufgehoben. Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 "erhebliche Waldbrandgefahr" dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist auf das Feuern vollständig zu verzichten.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Merkblatt Stufe 3/5 (PDF, 511 kB) | Download | 0 | Merkblatt Stufe 3/5 |
| Mahnung zur Vorsicht Stufe 3 (PDF, 170 kB) | Download | 1 | Mahnung zur Vorsicht Stufe 3 |