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Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 4 von 5

27. August 2026

Aufgrund der zurzeit herrschenden Wärme und Trockenheit gilt auf dem Gebiet des Kantons Aargau zurzeit die Gefahrenstufe 4 für Waldbrände (grosse Gefahr). Das Zurzibiet hatte in den vergangenen Wochen, wie viele andere Regionen, nur geringe Niederschlagsmengen zu verzeichnen. Die Wetterberichte sagen weiter keine, bis allfällig vereinzelte örtliche Niederschläge voraus.

 

Bei der Stufe 4, bedingtes Feuerverbot, gilt ein Verbot für:

 

  • Feuer im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.

  • Feuerwerk im Wald und im Abstand von 200 Metern zum Wald rand.

  • Feuer in unbefestigten Feuerstellen im Wald und im Siedlungs gebiet.

  • Feuer in befestigten Feuerstellen im Wald.

  • Wegwerfen brennender Zigaretten, anderer Raucherwaren oder Streichhölzer.

  • Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funken flug führen können.

  • Bei Feuern in befestigten Feuerstellen und Kohlegrills.

  • Beim Abbrennen von Feuerwerk.

 

Wir bitten Sie, sich generell verantwortungsbewusst zu verhalten und folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten (insbesondere beim Grillieren):

 

  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.

  • Löschmittel bereithalten.

  • Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

 

Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

 

Gemeinderat Leibstadt

 

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Merkblatt Stufe 4 von 5 (PDF, 746 kB) Download 0 Merkblatt Stufe 4 von 5