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Öffentliche Auflage Teiländerung Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung, Gewässerraum

12. Januar 2026

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe zur Teiländerung Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung - Gewässerraum gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die entsprechenden Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 12. Januar 2026 bis 10. Februar 2026 bei der Gemeindekanzlei Leibstadt auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Webseite der Gemeinde www.leibstadt.ch eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Die Publikation erfolgt im amtlichen Publikationsorgan «Die Botschaft» sowie im Amtsblatt des Kantons Aargau.

Zugehörige Objekte

Name
Mitwirkungsbericht vom 24.06.2025, unterzeichnet (PDF, 323 kB) Download 0 Mitwirkungsbericht vom 24.06.2025, unterzeichnet
Abteilung Raumentwicklung, Abschliessender Vorprüf (PDF, 147 kB) Download 1 Abteilung Raumentwicklung, Abschliessender Vorprüf
02Teiländerung Kulturlandplan Gewässerraum_öA_2025 (PDF, 7.38 MB) Download 2 02Teiländerung Kulturlandplan Gewässerraum_öA_2025
01Teiländerung Bauzonenplan Gewässerraum_öA_2025-1 (PDF, 12.36 MB) Download 3 01Teiländerung Bauzonenplan Gewässerraum_öA_2025-1