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Ersatzwahl von zwei Mitgliedern des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, Anmeldeverfahren für den 1. Wahlgang (Ergänzungswahl) vom 9. Februar 2025

25. November 2024

Aufgrund der Demission vom Hanspeter Erne und Ferdinand Vögele wurde die Ersatzwahl nötig. Da die Sitze nicht besetzt werden konnten, muss für die noch zu vergebenden Sitze innert 6 Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchgeführt werden. Der Gemeinderat hat den Termin auf dem 9. Februar 2025 festgelegt.

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 27. Dezember 2024, 12 Uhr, einzureichen. Es ist trotz geschlossener Gemeindeverwaltung sichergestellt, dass der Briefkasten zu diesem Zeitpunkt geleert wird. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die Gemeindeverwaltung hat bis am 23. Dezember 2024, 16.30 Uhr geöffnet. Nach diesem Datum kann das Formular über die Notfall-Nummer, welche auf dem Telefonbeantworter unter 056 267 63 40 bekannt gegeben wird, bestellt werden.

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

Bei Gemeinderatswahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).

WAHLBÜRO LEIBSTADT