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Gemeinde Leibstadt
Gemeinde Full-Reuenthal
Ersatzwahl Mitglied Finanzkommission für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, Anmeldeverfahren für den 1. Wahlgang vom 9. Februar 2025
Sven Spitzli hat als Mitglied der Finanzkommission demissioniert. Die Ersatzwahl wurde auf Sonntag, 9. Februar 2025 angesetzt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 27. Dezember 2024, 12 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).
Wird nicht mehr als eine wählbare Kandidatin bzw. ein wählbarer Kandidat vorgeschlagen, so wird mit der Publikation des Namens dieser Person eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die oder der Vorgeschlagene vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
WAHLBÜRO FULL-REUENTHAL