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Ersatzwahl Stimmenzähler Ersatz für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, Stille Wahl

3. Februar 2024

Innert der fünftägigen Nachmeldefrist sind keine neuen Wahlvorschläge ein­gereicht worden. Es wird daher folgende, für den 1. Wahlgang vorge­schlagene Person, gestützt auf § 30 a Abs. 2 GPR, in stiller Wahl als gewählt erklärt:

Huber Fabian, 1976, von Mettauertal AG und Leibstadt AG, Sternenweg 481

Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerde­grundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau einzureichen (§§ 66 ff GPR).

WAHLBÜRO LEIBSTADT