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Gemeinde Leibstadt
Gemeinde Full-Reuenthal
Ersatzwahl Stimmenzähler Ersatz für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, Stille Wahl
Innert der fünftägigen Nachmeldefrist sind keine neuen Wahlvorschläge eingereicht worden. Es wird daher folgende, für den 1. Wahlgang vorgeschlagene Person, gestützt auf § 30 a Abs. 2 GPR, in stiller Wahl als gewählt erklärt:
Huber Fabian, 1976, von Mettauertal AG und Leibstadt AG, Sternenweg 481
Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau einzureichen (§§ 66 ff GPR).
WAHLBÜRO LEIBSTADT