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Gemeinde Leibstadt
Gemeinde Full-Reuenthal
Mahngebühren Steuererklärung 2021
Bitte beachten Sie, dass für Mahnungen für das Nichteinreichen der Steuererklärung ab Juli 2022 eine Mahngebühr fällig wird.
- Erste Mahnung Steuerklärung: Fr. 35.00
- Zweite Mahnung Steuererklärung: Fr. 50.00
Sollten Sie die Steuerklärung noch nicht eingereicht haben, besteht die Möglichkeit, ein Fristerstreckungsgesuch (www.ag.ch/steuern oder schriftlich an das Regionale Steueramt) zu stellen. Wir danken allen Steuerpflichtigen, die bereits ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Für weitere Fragen steht das Regionale Steueramt Leibstadt gerne zur Verfügung.