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Gemeinde Leibstadt
Gemeinde Full-Reuenthal
Waldbrandgefahr - Gefahrenstufe 5 von 5
Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit ausbleibenden Niederschlägen und Hitze gilt im Verbandsgebiet des Bevölkerungsschutzes Zurzibiet (Bezirk Zurzach zzgl. den Gemeinden Schwaderloch und Mandach) ab dem 23. Juli 2026, 8.00 Uhr die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».
Verhalten bei Trockenheit Gefahrenstufe 5:
- Im ganzen Verbandsgebiet (Bezirk Zurzach zzgl. Gemeinden Schwaderloch und Mandach) gilt ab dem 23. Juli 2026, 8.00 Uhr die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».
- Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
- Eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt, ist einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im Siedlungsgebiet zulässig.
Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.