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Gemeinde Leibstadt
Gemeinde Full-Reuenthal
Steuererklärung 2025 eingereicht?
Steuererklärung 2025 bis Ende Juni einreichen oder Frist verlängern
Die ordentliche Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 der natürlichen Personen ist Ende März abgelaufen. Steuerpflichtige natürliche Personen können ihre Steuererklärung noch bis Ende Juni 2026 ohne Erhebung einer Mahngebühr einreichen. Ist eine Einreichung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, kann innert derselben Frist eine Fristverlängerung beantragt werden unter: www.ag.ch/fristerstreckungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.