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Gemeinde Leibstadt
Gemeinde Full-Reuenthal
Verkehrsbeschränkung / Widerruf der Publikation vom 09.09.2019
Der Gemeinderat Leibstadt hat gestützt auf zahlreiche legitimierte Einwendungen aus der Bevölkerung sowie den gesetzlichen Grundlagen (Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979) folgende Verkehrsbeschränkung widerrufen:
Gemeindestrasse Neumattring (Parz. 1791), bei den beiden Ausfahrten in den Ausserdorfweg (Parz. Nr. 1804) sowie Gemeindestrasse Krummackerweg (Parz. Nr. 616) bei der Ausfahrt in den Ausserdorfweg (Parz. Nr. 1804)
- "Kein Vortritt"
Einsprachen gegen diesen Widerruf sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 19. Juni 2025 bis 18. Juli 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.