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Gemeinde Leibstadt
Gemeinde Full-Reuenthal
Teiländerung Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung - Gewässerraum, Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Im Sinne der Mitwirkung durch die Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und § 3 BauG werden die Entwürfe zur Teiländerung Bauzonenplan, Kulturlandplan, Bau- und Nutzungsordnung - Gewässerraum vom 23. April 2025 bis 23. Mai 2025 öffentlich aufgelegt.
Innert dieser Frist können die Planungsakten auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Im Mitwirkungsverfahren ist jedermann eingeladen, Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen einzubringen und innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat einzureichen. Sie sind ausdrücklich als Mitwirkungen zu bezeichnen. Einwendungen im Sinne des Rechtsschutzverfahrens können erst im Rahmen der später folgenden öffentlichen Auflage zum Einwendungsverfahren vorgebracht werden.
Die Publikation erfolgt im amtlichen Publikationsorgan «Die Botschaft» sowie im Amtsblatt des Kantons Aargau.
Auskunftserteilung
Für die Beantwortung allfälliger Fragen bietet der Gemeinderat die Möglichkeit einer Auskunftserteilung an. Am Dienstag, 29. April 2025 von 16.30 - 17.30 Uhr stehen Vertreter seitens Gemeinde sowie die Planer für Fragen und Auskünfte im Gemeindehaus Leibstadt (Sitzungszimmer 1. OG) zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Planungsbericht (, 1.25 MB) | Download | 0 | Planungsbericht |
Synopse Bau- und Nutzungsordnung (, 277.45 kB) | Download | 1 | Synopse Bau- und Nutzungsordnung |
Teiländerung Bauzonenplan Gewässerraum (, 18.46 MB) | Download | 2 | Teiländerung Bauzonenplan Gewässerraum |
Teiländerung Kulturlandplan Gewässerraum (, 9.5 MB) | Download | 3 | Teiländerung Kulturlandplan Gewässerraum |